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Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

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Angebotsfestlegung

Rechtsgebiet:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Stichworte:
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auswahl

Der wirtschaftlich Berechtigte hat zu entscheiden, unter welchem Titel (share deal oder asset deal) er die von ihm beherrschte Unternehmung Kaufsinteressenten anbieten will.

Entscheidgründe pro asset deal

Der asset deal (Sachenkauf) wird vorgezogen, wo der Unternehmenskäufer mutmasslich nur bestimmte oder gar keine Passiven zu übernehmen gedenkt.

Immobilien-Transaktionen / Direkterwerb anstelle einer wirtschaftlichen Handänderung

Verschiedene Aspekte können den Investoren dazu bewegen, nicht den Rechtsträger, sondern das oder die dahinter stehenden Werte direkt zu kaufen:

Einzelrechtsnachfolge-Varianten

Beim hier interessierenden Asset deal bietet er die Uebernahme von Aktiven an, durch

  • Fahrniskauf (OR 184 ff.)
  • Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
  • Vermögensübernahme nach OR 181

Das Angebot präjudiziert auch den Transaktionsablauf.

Nachfolgend wird asset deal mittels Fahrniskauf (OR 184 ff.) dargestellt.

Alternativen

  • Vermögensübertragung
  • Geschäftsübernahme nach OR 181
    • Die Geschäftsübernahme nach OR 181 findet seit Inkrafttreten des FusG nur noch für nicht im HR eingetragene Rechtsträger und damit selten Anwendung.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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