Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den Schutz der Umwelt und die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Ökosysteme gewährleisten sollen. Elemente des Umweltrechts bilden der Immissionsschutz, die Abfälle, die Kontaminierung von Böden und Gebäuden (belastete Standorte bzw. Altlasten), der sorgfältige Umgang mit Chemikalien, Elektrosmog, Wald, Gewässer bzw. Wasser, Schutz von Biodiversität und Landschaft, Umgang mit Organismen, Schutz vor Naturgefahren, Störfallvorsorge, Klimaschutz, Licht, Lärm und Luft sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) etc.
Das umweltrechtliche Regelungsinstrumentarium ist vielschichtig (marktwirtschaftliche Instrumente, abgaberechtliche Regelungen, Raumplanungs-Instrumentarium / UVP / Koordination der Verfahrenswege, Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor übermässigen Einwirkungen durch Luftschadstoffe, Lärm- und Lichtimmissionen sowie nichtionisierende Strahlung etc.)